Häufig gestellte Fragen
Aus zahlreichen Gesprächen mit interessierten Bürgern und Bürgerinnen (und jetzt Mitgliedern) haben wir die wesentlichen Fragen hier aufgeführt und beantwortet. Sollten Sie weitere Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.
Allgemeines
Die Arbeit von Vorstand und Aufsichtsrat wird nicht vergütet.
Die Mitgliedschaft hat keine Auswirkungen auf bestehende oder zukünftige Stromlieferverträge. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung der Mitglieder.
Mitgliedschaft
Durch das Ausfüllen des Mitgliedsantrages wird die Beteiligung gezeichnet. Das Geschäftsguthaben wird auf das Konto der Energiegenossenschaft Berka/Werra eG überwiesen.
Nein, nach der Satzung sind nur voll eingezahlte Geschäftsanteile zugelassen. Es muss also für jeden Geschäftsanteil der volle Betrag von 500 Euro eingezahlt werden.
Die Mindestbeteiligung liegt bei 500 Euro pro Mitglied. Dieser Betrag kann nach Zustimmung des Vorstandes jederzeit in 500 Euro Schritten bis zur maximalen Beteiligungshöhe von 5.000 Euro aufgestockt werden.
Grundsätzlich kann jede interessierte Person Mitglied werden. Der Vorstand entscheidet im Einzelfall über die Aufnahme, wenn die Mitgliedschaft im Interesse der Genossenschaft liegt.
Rendite und Sicherheit
Die Dividende ist abhängig vom zukünftigen Unternehmenserfolg und kann aufgrund der nicht vorhersehbaren Sonnenscheindauer nicht genau kalkuliert werden. Wir gehen von anfänglichen Ausschüttungen von ca. 2-3% p.a. aus.
Dies ist im Vergleich zu bereits bestehenden Anlagen vorsichtig kalkuliert. Risiken sind soweit möglich versichert. Die Einnahmen sind durch gesetzliche Vorgaben und die daraus resultierende feste Einspeisevergütung für die gesamte Laufzeit von 20 Jahren gesichert.
Ja. Bei der gezahlten Dividende handelt es sich um Einnahmen aus Kapitalvermögen und unterliegt damit der Besteuerung. Einen gesonderten Freibetrag für Dividendenerträge von Genossenschaften gibt es nicht mehr.
Es handelt sich um eine Beteiligung an einem Unternehmen. Insofern besteht keine Sicherung der Beteiligung. Ein Totalverlustrisiko kann nicht ausgeschlossen werden. Aus unserer Sicht ist das Risiko jedoch als gering einzustufen.
Nein. Die Haftung ist auf die Beteiligung begrenzt. Eine Nachschusspflicht oder weitergehende Haftsumme besteht nicht.
